carsten werners

Posts Tagged ‘Radio’

Für zukunftsfähige Medien auf allen Plattformen und ohne Depublikation

In Medien, Politik, wörtlich! on 12. Dezember 2013 at 18:48

Seit Anfang 2013 wird für alle Haushalte die Rundfunk- und Fernsehgebühr erhoben, die Allgemeinheit zahlt also für das Angebot der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten, auch für die Verbreitung ihrer Inhalte im Internet. Vor vier Jahren wurde auf Druck von Privatsendern, Verlagen und Medienkonzernen eine sogenannte „Depublikationspflicht“ eingeführt – Online-Angebote der Öffentlich-rechtlichen sollten so nur für begrenzte Zeit verfügbar sein. SPD und Grüne haben in Bremen – mit Unterstützung der CDU – einen Antrag „Für zukunftsfähigke öffentlich-rechtliche Medien“ beschlossen: Der grundgesetzliche Auftrag der Rundfunkanstalten, die Bevölkerung mit Informationen, Bildung, Kultur und Unterhaltung zu versorgen, darf nicht durch private Interessen eingeschränkt werden.

Meine Rede dazu:
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren,

Auf Drängen der Verlage und der Privatsender wurde 2009 die sogenannte „Depublikationspflicht“ – für mich ein kultur- und medienpolitisches Unwort! – für die öffentlich-rechtlichen Anstalten eingeführt, die damit auf Abstand gehalten werden sollten von privaten kommerziellen Anbietern im Internet. Deshalb müssen ARD, ZDF und die Deutschlandradios  ihre online in den Mediatheken abrufbaren Inhalte nach ein paar Tagen oder, je nach Inhalt, maximal einigen Monaten aus den Mediatheken wieder löschen –  und dann verschwinden diese wertvollen, gebührenfinanzierten Inhalte in Archiven, aus denen man sie nur mit Mühe und Aufwand und Kosten auf schriftliche Anfrage beim jeweiligen Sender wieder herausbekommt – etwa wenn man sie für den Unterricht oder die wissenschaftliche oder künstlerische Arbeit damit nutzen will. – Ich habe des mal versucht: Da dort auch fast nur noch digital gearbeitet wird, ist es noch schwieriger als früher inzwischen, sich einfach mal einen Mitschnitt zu bestellen: Es ist ein Aufwand, der technisch völlig unnötig ist und der spätestens für den privaten Zuschauer oder Zuhörer  völlig unangemessen ist!

Wir Grünen finden das – und fanden das vor vier Jahren auch schon – eine problematische, eine kulturell und wirtschaftlich geradezu widersinnige Konstruktion: Da werden Inhalte, gerade weil sie qualitativ gut sind und gerade die, die besonders zeitlos und über den Tag hinaus brauchbar und aussagekräftig sind – die werden bestraft, die dürfen der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung stehen. Das ist absurd!

Ich freue mich sehr, dass die Bremer CDU-Fraktion sich diesem Antrag jetzt anschließen möchte – das ist glaube ich bundesweit für die CDU überhaupt nicht selbstverständlich, meine Damen und Herren! Und ich bin sehr gespannt, wie sich die uns nun bevorstehende Bundesregierung und wie sich die Länder mit großen Medienkonzernen wie Hamburg zum Beispiel, Bayern oder Nordrhein-Westfalen, zu dem Thema verhalten werden. Da gibt es noch keine so einheitliche Lage. Liebe Kollegen von der CDU: Wir stimmen also Ihrem Änderungsantrag auch zu. Dass das Kerngeschäft und der Schwerpunkt der öffentlich-Rechtlichen Medien audiovisuelle Medienproduktionen sind und bleiben sollen, steht ja für uns außer Frage.

Wenn wir hier von zukunftsfähigen Medienangeboten  sprechen, dann gibt es da durchaus, in der Bedienbarkeit und im Nutzungskomfort , in der Sortierbarkeit von Filmen und Audiodateien auch für ARD und ZDF noch Einiges zu tun! Vor allem will ich auch ganz klar sagen, dass für uns Grüne die so genannte „Jugend-Mediathek“ der ARD noch lange nicht der Weisheit letzter Schluss ist: Einfach viele Medienangebote mit dem Label „Jugend“ zu verschlagworten und das dann „eins-LIKE“ zu nennen, das  ist glaube ich noch nicht wirklich auf der Höhe der Zeit und nicht so fancy und hip, wie das mancher in der ARD vielleicht wahrnimmt oder glaubt (Stefan Niggemeier: „Ein Jugendfilter für die ARD“). – Dem Medienverhalten von Jugendlichen wird inhaltlich  und technisch so eine Datenbank mit einem vermeintlich jugendlichen Namen nicht gerecht. Und sie ersetzt auch ein jugendspezifisches redaktionelles Angebot nicht – diese redaktionellen Angebot werden immer weniger. Wir fordern ja deshalb einen eigenen Jugendkanal über alle Ausspielwege – auch on demand. Der Musikmanager Tim Renner, einer der Ko-Autoren des SPD-„Kreativpaktes“, hat im Tagesspiegel kürzlich eine Art „öffentlich-rechtliches Youtube“ gefordert als Jugendkanal. Ich finde, an dieser Grundidee ist sehr viel Bedenkenswertes dran!

Gleichwohl ist glaube ich klar, liebe CDU-Kollegen, dass Internetangebote ohne Texte nicht oder nur sehr schlecht funktionieren – das ist ja eine generelle Erfahrung und Entwicklung, dass im Internet doich sehr viel gelesen und schriftlich publiziert wird: Schrift ist die Kulturtechnik, mit der wir am schnellsten  Ankündigungen, kurze Zusammenfassungen, kommentierende Einordnungen und vertiefende Informationen wahrnehmen können. – Deshalb darf die Begleitung von journalistischen und künstlerischen Angeboten durch Text kein Kriterium sein, um sie wiederum aus dem Internet fernzuhalten! Das schulden wir nicht zuletzt auch der Barrierefreiheit der Angebote.

Dass all dies plattformübergreifend möglich sein muss – also unbeschränkt auf PCs, in digitalen TV-Angeboten, auf Smartphones und Tablets – , das kann und muss man glaube ich heute eigentlich gar nicht mehr diskutieren: Es gibt überhaupt keinen vernünftigen Grund, bestimmte Inhalte an bestimmte Hardware zu koppeln – was ein stolzer Flatscreen-Besitzer sehen kann und an Informationen bekommt, das muss jemand anderes auch auf seinem Smartphone sehen und erfahren können.

Gerade mit dem neuen für alle Bürger verpflichtenden GEZ-Beitrag haben wir das auf der Kostenseite so definiert – jeder Bürger ist ein Nutzer – und dann muss es selbstverständlich auch auf der Leistungsebene für alle die gleiche Gegenleistung geben!
Seit 2009 hat die Technik sich schon wieder rasant weiter enztwickelt – sowohl die Produktionstechniken als auch die digitalen Vertriebs- und Publikationswege. Dem müssen wir politisch vielfältig und zügig Rechnung tragen – und da müssen die öffentlich-rechtlichen Anstalten selbstverständlich mit dabei sein können, die dürfen da nicht hinterherhinken. – Übrigens – auch wenn das über unseren Antrag hier hinaus geht: Ich finde, es ist auch dringend an der Zeit, dass auch die Quoten-Ermittlung für Fernsehen und Rundfunk deren Internet-Angebote mit einbeziehen muss: Die Quoten werden ja immer noch bei Menschen erhoben, die ein Festnetztelefon haben, da zu bestimmten Uhrzeiten rangehen und zu Hause sind, deutsch sprechen … wenn man das nicht ändert und auch den heutigen technischen und kulturellen Gewohnheiten anpasst, dann geben die ermittelten Quoten irgendwann sehr bald nicht mehr die TV-Nutzung gerade der so genannten „werberelevanten“ jüngeren Zielgruppe wieder.

2009 gab es großen Druck von Seiten der Verlage für diese Depublikationspflicht – und einer der Protagonisten, der Springer-Verlag, hat sich inzwischen  entschieden weiter entwickelt: Wie wir  wissen, wird der ehemalige Verlag gerade zu einem „Digitalkonzern“ umgebaut. Auch daran sieht man die  Entwi cklungen: Und ein Digitalkonzern mit integriertem TV-Sender kann ja nun auch nur noch schwer  mit dem Alleinstellungsmerkmal des gedruckten Wortes dagegen argumentieren, dass alle Medien digital arbeiten und Bürger digital konsumieren dürfen.

Werbung
%d Bloggern gefällt das: